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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Bildschnitt.live

1. Gültigkeit der Bestimmungen 
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Kunden und der Bildschnitt.live (nachstehend als BL bezeichnet). Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mit Erteilung des Auftrags erkennen die Kunden die ausschliessliche Gültigkeit der BL Bestimmungen an. Es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. 
 
2.    Leistungen, Auftragserteilung und Vertragsabschluss 
2.1 Die Beauftragung von BL kann schriftlich (Vertrag, unterschriebener Kostenvoranschlag oder Bestätigung via E-Mail) erfolgen. 
 
2.2 Jede Geschäftsbeziehung zwischen BL und ihren Kunden wird durch den Kostenvoranschlag geregelt, in dem der Leistungsumfang festgehalten wird.
Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus den von BL entwickelten Konzepten, Massnahmen, Produktionen oder Einzelaufträgen. 
 
2.3 Die schriftlich ausgearbeiteten Angebote von BL sind verbindlich (vgl. Art. 3 und 4 des Schweizerischen Obligationenrechts).
Die Kunden bestätigen verbindliche Angebote schriftlich (Vertrag, unterschriebener Kostenvoranschlag oder bestätigter Kostenvoranschlag), womit die entsprechende Vereinbarung, als zustande gekommen gilt. 
 
2.4 Abweichungen können vorkommen. BL zeigt den Kunden rechtzeitig an, sofern mit einer Kostenüberschreitung gerechnet werden muss. Entsteht bei Mehraufwand ein Budget- Überschreitung,
der aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags entsteht, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. 
 
2.5 BL ist gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, nach eigener Einschätzung zusätzliche, externe Dienstleister respektive externe Unternehmer für die vertragsgemässe Erfüllung des Auftrags beizuziehen.
Solche Dritten haben die rechtliche Qualifikationen von Erfüllungsgehilfen (Art. 101 OR). 
 
3. Terminabsprachen 
3.1 Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind wenn immer möglich einzuhalten. Auftragsänderungen können zu Verzögerungen führen. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich zu bestätigen. 
 
3.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn
die Kunden zu den von BL angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellen. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige
oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten der Kunden. 
 
3.3 Bei Projektverzögerungen setzt BL die Kunden unverzüglich in Kenntnis. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt die Kunden erst dann zur Geltendachung der ihnen gesetzlich zustehenden Rechte, wenn sie BL eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. 
 
3.4 Höhere Gewalt (i.e. Tod, Pandemien, etc.) und Naturkatastrophen entbinden BL von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten BL eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Werden Veranstaltungen aufgrund behördlicher Anordnungen abgesagt,
so müssen die Leistungen die bis zu dem Zeitpunkt durch BL geleistet wurden, auf jeden Fall von den Kunden entschädigt werden, zuzüglich einer Annullierungskosten-Gebühr von 20%. 
 
4. Reduktion oder Annullierung des Auftrags 
4.1 Absagen oder Reduzierungen von Aufträgen bedürfen einer beidseitigen Einigung. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat BL Anrecht auf: 
Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit 
Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter 
Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Opportunitätskosten (= 20% Annullierungskostengebühr). 
Die entstandenen Kosten, die nicht zum Zuge kamen, können bei Bedarf innerhalb eines Jahres wieder aktiviert werden. 
 
4.2 Darüber hinaus hat die BL das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der BL.
 
5. Rücktritt von Aufträgen 
Bei Aufträgen die annulliert werden, hat BL folgende Ansprüche auf Entschädigung: 
 
Stornierungsbedingungen
60 – 30 Tage vor Produktion: 20% des Auftragswertes
29 – 14 Tage vor Produktion: 30% des Auftragswertes
13 – 07 Tage vor Produktion: 50% des Auftragswertes
06 – 03 Tage vor Produktion: 75% des Auftragswertes
02 – 00 Tage vor Produktion: 100% des Auftragswertes
 
6. Zahlung und Fälligkeit der Vergütung 
6.1 BL rechnet seine Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders geregelt, nach Arbeitsaufwand auf der Basis des vereinbarten Stunden-/Tagestarifs ab.
Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (noch Mehrwertsteuer befreit)
 
6.2 Die Leistungen von BL enthalten grundsätzlich 1 Revision (Layouts, Storyboards, Grafiken, Animationen, Filmschnitt etc.), sofern nicht anders vereinbart. Zusätzliche Revisionen werden gemäss Stunden-/Tagesaufwand separat verrechnet. 
 
6.3 Für Aufträge von CHF 5’000.- bis CHF 15’000.- werden 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und die restlichen 50% nach Auftragsabschluss in Rechnung gestellt.
Übersteigt die vereinbarte Entschädigung CHF 15’000 geltend mangels Vereinbarung folgende Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten: 50% nach Vertragsabschluss, 30% vor Drehbeginn und 20% nach Abschluss der Dreharbeiten
Leistungen von BL, die im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. 


6.4 Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Regelung des Zahlungsverzugs richten sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 102 – 109 OR). 
 
7. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis 
BL verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Kunden erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. 
 
8. Sorgfaltspflicht und Haftung 
8.1 BL steht dafür ein, dass erteilte Aufträge sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird. 
 
In folgenden Fällen kann BL keine Haftung übernehmen: 
 
Wenn der im Angebot festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis von den Kunden freigegeben wurde. 
Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs von BL durch Dritte verursacht wurde, also nicht im Auftrag von BL stand. 
Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die von den Kunden oder auf Wunsch der Kunden getroffen wurde. 
 
8.2 Eine über den Wert der von BL erbrachten Leistungen hinausgehende Haftung für Schäden kann BL nicht übernehmen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. 
 
8.3 Die Verantwortung für Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden. 

9. Abnahme, Mängelrüge
9.1 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb 15 Tagen nach Ablieferung abgelehnt wird. Wenn nach Ablauf von 15 Arbeitstagen BL keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen und wird dann spätestens in Rechnung gestellt. 
 
9.2 Beanstandungen gegen einer von BL erbrachten Leistung, sind unverzüglich, spätestens innerhalb 15 Tagen nach Abgabe, schriftlich anzuzeigen. 
 
9.3 Ist die Überprüfung des Leistungsergebnisses erfolgreich, erklären die Kunden gegenüber BL schriftlich die Abnahme. 
 
9.4 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung. Verweigern die Kunden die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält BL den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene sowie geleistete Arbeiten, zuzüglich 20% Annullierungskosten-Gebühr. 

10. Urheberrecht, Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Datenverarbeitung 
10.1 Die Urheberrechte für schöpferische Werke, die BL für Kunden entwickelt (z.B. Konzepte, Fotos, Filme, Streaming-Aufnahmen, Animationen, Grafiken etc.) verbleiben bei der Agentur. Ebenfalls behält BL eine Kopie des Werks. 
 
10.2 Wo nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Projektrechnung an die Kunden über, und zwar für den im Projekt definierten Anwendungszweck.
Dieses Nutzungsrecht schliesst in der Regel die Herausgabe von Rohdaten aus, sofern der Anwendungszweck dies nicht anders erfordert. Die Parteien können jederzeit über die Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe
von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung haben die Kunden die BL zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
Die Kunden haben auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts ausdrücklich keine Exklusivrechte erworben. Die Nutzungsrechte von Dritten (Models, Bildagenturen, Musiker, Sprecher etc.) sind gesondert zu regeln.
Wird ein Konzept über diesen Rahmen weiterverwendet, ist dies nur in Absprache mit die BL erlaubt und separat abzugelten. 
 
10.3 Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte verwendet BL nur mit den nötigen Lizenzrechten.
Für Verletzungen von Urheberrechten durch die Kunden (z.B. mittels an die BL übergebene Vorlagen etc.) kann die BL nicht haftbar gemacht werden. 
 
10.4 Ausser anders vereinbart, erklären sich die Kunden damit einverstanden, dass BL die für ihnen erstellten Leistungen bei Bedarf als Referenz auf ihrer Homepage, auf Social Media bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf.
Weiterhin stimmen die Kunden zu, dass ihre Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste der BL aufgenommen werden darf. Sofern eine Nicht-Disclosure-Klausel zwischen BL und den Kunden vereinbart wurde,
läuft diese nach 3 Jahren ab und die Agentur kann ab dem Zeitpunkt sämtliche Werke frei publizieren. 
 
10.5 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten der Kunden werden von BL gespeichert und für den Geschäfts-verkehr verarbeitet.
Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weiter-gegeben. BL hält sich an die geltende Datenschutzgesetzgebung. Die Kunden willigen in diese Datenverarbeitung ein. 

11. Schlussbestimmungen 
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen,
die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. 

12. Rechtliches 
Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen die BL und die Kunden alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, ist der Gerichtsstand der für den Sitz von BL örtlich zuständige Gericht.
Es gilt Schweizer Recht. 

Stand: 29.04.2022, CH-8272 Ermatingen
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